| Freiverkäufliche Arzneimittel - Prüfungsvorbereitung Den Kräuterschein nach § 50 Arzneimittelverordnung erfolgreich erwerben Baldrian-Extrakt, Kamillen-Extrakt, Knoblauchöl, Pfefferminzwasser, Hundehalsbänder, etc... Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Bei mehreren Betriebsstellen ist eine Person mit Sachkenntnis für jede Betriebsstelle erforderlich. In einem 3-tägigen intensiven Vorbereitungskurs werden Ihnen und/oder Ihren Mitarbeitern die nach § 50 Arzneimittelgesetz vorgeschriebenen Kenntnisse vermittelt. Alle Personen, die freiverkäufliche Arzneimittel - dazu gehören auch viele Teesorten oder auch Hundeflohbänder - verkaufen, sind verpflichtet, die erforderliche Sachkenntnis durch eine Prüfung bei der IHK nachzuweisen. Eine prüfungsrelevante Vorbereitung ist garantiert. |
| Inhalte? Lernen Sie, welche Sortimente zu den freiverkäuflichen Arzneimitteln gehören, welche chemischen Bestandteile verwendet werden, in welchen Darreichungsformen diese dargeboten werden, wie verdorbene, verwechselte oder verfälschte Mittel erkannt werden, wo und wie lang Arzneimittel gelagert werden können, richtiges Abfüllen und Abpacken u.v.m. |